Datenschutz für Unternehmen, Selbständige und Vereine am Bodensee
Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 28.05.2018 erhielten alle europäischen Länder eine einheitliche Vorgabe zum Umgang mit personenbezogenen Daten.
Dieser durchaus wünschenwerte Ansatz enthält viele Chancen und Risiken. Besonders für kleine und mittelständische Firmen welche die gleichen Anforderungen erfüllen müssen wie weltweit operierende Konzere.
Neben der europäischen DSGVO gilt für Deutschland ebenfalls das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG Neu) in seiner neuen Version. Hinzu kommen noch die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze für öffentliche Stellen.
Datenschutz MUSS immer betrieben werden! Unabhängig von der Größe des Unternehmens. Diese ist mitentscheidend für die Frage ob ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss oder nicht. Selbst wenn also kein Datenschutzbeauftragter benötigt wird so muss doch die Geschäftsführung dafür Sorge tragen, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Konzipiert für den Mittelstand (Firmen, Hotels, Selbständige, Makler, Vereine)
Die ITS-Konzept Vorgehensweise ist auf den Mittelstand abgestimmt. Datenschutz kann für kleine Betriebe kein Tagesgeschäft sein und läuft daher „nur“ nebenher. Durch die Nutzung erprobter und effektiver Prozesse sowie einer sparsamen Nutzung Ihrer internen Ressourcen kann das Ziel datenschutzkonform zu werden dennoch schnell erreicht werden.
Unternehmen sollten die DSGVO als Anlass sehen ein passendes Datenschutzkonzept einzuführen. Dies ist nicht nur wichtig mit Hinblick auf die drohenden Strafen welche von den Aufsichtsbehörden verhängt werden können, sondern vorallem auch um den eigenen Kunden und Partnern zu zeigen das ihre Daten mit Vorsicht und Weitsicht behandelt werden. Keine Firma möchte ein PR-Desaster erleben nur weil ein Laptop mit Kundendaten verloren gegangen ist.
Als zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter mit langjähriger Erfahrung und Mandaten rund um den Bodensee bietet das ITS-Konzept Beratungsbüro folgende Leistungen an, um gemeinsam Ihre Firma im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit rechtskonform zu gestalten oder die bereits bestehenden Konzepte und Prozesse zu analysieren und zu verbessern.
ITS-Konzept – Datenschutz Leistungen:
- Datenschutz Bestandsaufnahme
- Beauftragung als externer Datenschutzbeauftragter
- Überprüfung bestehender Datenschutzkonzepte
- Consultingtätigkeiten im Bereich Datenschutz
- Schulungen für Mitarbeiter und Management im Datenschutz
- Erstellung eines Datenschutzmanagementsystems
- Datenschutzbeauftragter und Consulting für Vereine
- Umsetzung der bestehenden rechtlichen Forderungen der DSGVO, BDSG, Landesdatenschutzgesetze für Ihr Unternehmen
- Datenschutzrechtliche Betrachtung von Coworking Spaces und Start Ups
Prüfung und Entwicklung von Webseiten & Medieninhalten
Datenschutz für Webseiten und Webshops ist ein wichtiger Bestandteil eines Datenschutzkonzeptes. Die Informationen auf der Online Präsenz sind naturgemäß für alle Interessierten öffentlich sichtbar. Somit ist sicherzugehen, daß es hier keine exponierten Fehler beim Datenschutz gibt. Denn diese können schnell und rechtskräftig abgemahnt werden.
Leider besteht momentan noch eine große Unsicherheit bezüglich der rechtssicheren Umsetzung von Webseiten und Webshops. Hierfür verantwortlich ist die e-Privacy Verordnung welche zeitgleich mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) aktiv hätte sein sollen. Diese wurde jedoch auf 2019 verschoben. In der e-Privacy Verordnung sollen alle relevanten Punkte für den Online Bereich geregelt werden. Dies umfasst zum Beispiel den Einsatz von Cookies und die daraus resultierenden Informationspflichten. Fragen ergeben sich z.B. auch beim Einsatz von Trackingtools wie Google Analytics oder der rechtskonformen Nutzung von Webfonts.
Auch wenn die e-privacy Verordnung nun später kommt, gibt es einige Dinge welche für den datenschutzrechtlich konformen Webauftritt bereits jetzt umgesetzt werden können und müssen. Abmahnungen sind lästig und auch unnötig wenn Unternehmen Ihren Onlineauftritt nach aktuellen Datenschutzwissensstand aufbauen.
Die ITS-Konzept Unternehmensberatung hilft Ihnen gerne dabei diese Konformität zu überprüfen und herzustellen:
- Datenschutzrechtliche Beurteilung Ihres Webauftritts
- Beratung in Datenschutzfragen bezüglich Webshop und Webseiten
- Hilfe bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Online Aspekte
- Consulting im Online Datenschutz
- Entwicklung und Lizenzierung von Medieninhalten wie Film, Foto, Musik
- Einführung und Entwicklung von Webseiten und Webshops nach datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten